Utopia? Nur ohne total Buy-out!

Deprimierend ist das. Hatte ich mich vor ein paar Tagen noch gefreut über das neue Utopia-Portal und war sofort Mitglied geworden, bin ich heute ganz flott wieder ausgestiegen. Grund: Eine aufmerksame Freundin hat mich auf die folgenden beiden Paragrafen in den AGB aufmerksam gemacht (Hervorh. von mir):

7. Urheberrechte – Nutzungsrechte an bereitgestellten Werken
An den Texten und allen sonstigen Werken, die ein Nutzer bei UTOPIA einstellt, räumt der Nutzer UTOPIA sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie die Nutzungsrechte an sonstigen verwandten Schutzrechten im Sinne des Urhebergesetzes ein. Diese Rechtsübertragung beinhaltet ein umfassendes, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Beiträgen im In- und Ausland, insbesondere zur Veröffentlichung auf UTOPIA, zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung, zur elektronischen/digitalen Verwertung, gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium (insbesondere Online, CD-ROM, DVD, Telekommunikations- und Datennetze, Online-Dienste, Datenbankfunktionen und Archivierung) sowie zur Veröffentlichung in Buchform. UTOPIA ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte zu übertragen. Eine urheberrechtliche Vergütung wird nicht gezahlt.

8. Die Nutzungrechte von UTOPIA erstrecken sich insbesondere auf:

  • Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Vermiet- und Verleihrecht einschließlich des Rechtes zur Nutzung in und aus Datenbänken, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen;
  • das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung, das Recht zur Verfilmung und Wiederverfilmung;
  • die Rechte an Lichtbildern, Zeichnungen und Grafiken, Sounds und sonstigen bei Utopia eingestellten Inhalten, egal in welchem Format.

Die Übertragung vorstehender Nutzungsrechte umfasst neben der Ausführung in elektronischer und digitaler Form auch die in herkömmlicher, nicht-digitaler Form.

Die Urheber-Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Einstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, berechtigte geistige und persönliche Interessen an Beiträgen zu gefährden. Vereinbarungen über die Geltendmachung dieser Rechte zwischen dem Nutzer und UTOPIA bleiben unberührt.

Warum wollen die das? Und noch wichtiger: Warum sollte ich denen all diese Rechte einräumen, um Himmels Willen? Finde ich sehr unschön. Und das bei einem Portal, das sich ganz groß das Thema Werte auf die Fahnen schreibt. Ich sage dazu nur: Unglaubwürdiger geht’s nicht.

Ich bin mal gespannt, ob ich Antwort auf mein Austrittsgesuch erhalte. Das habe ich nämlich verknüpft mit der Meldung einer „unangemessenen“ Seite und dann auf die AGB hingewiesen …

6 Kommentare zu „Utopia? Nur ohne total Buy-out!“

  1. Ich gestehe freimütig, dass ich AGBs blind vertraue, weil ich keine Lust habe, mich durch seitenlanges und unverständliches Juristengesabbel zu quälen. Ich weiß, ich bin blauäugig und mein Urvertrauen in die Anständigkeit der Internetfirmen ist mehr als leichtsinnig.
    Auch ich habee mich bei Utopia registriert in der Annahme, dass da eine besondere Community entsteht. Aber schon der Hinweis beim Innovativ-blog hat mich einen Knoten in mein Taschentuch machen lassen, um erinnert zu werden, dort auszusteigen.
    Jetzt wurde ich hier erneut erinnert, binnen der nächsten 10 Minuten werde ich kündigen. Danke, Heide!
    Ich glaube, die Macher von Utopia ticken nicht richtig.

  2. Hallo Michael, danke für den Hinweis aufs innovativ-in-Blog – die Diskussion dort war mir leider total entgangen. Ich hoffe, utopia bekommt nun selbst bald zu spüren, wie sensibel die kritische Community zu Recht reagiert – das hat man beim Ausstieg von Lidl aus der Bio-Basic-Supermarktkette ja eben noch anhaltend beklatscht … Wäre schön, wenn man draus lernen würde!

  3. Es gibt inzwischen ja einige derartige „Veranstaltungen“, die den Geist des Web 2.0 zu ihrem ausschliesslich eigenen materiellen Vorteil nutzen wollen. Beispielsweise so eine Seite, bei der man als ausgewiesener Autor zu einem Thema seine Fachartikel unter Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte völlig honorarlos platzieren soll.
    Ich habe mir die Utopia-AGBs sofort durchgelesen und dann süffisant lächelnd die Seite wieder verlassen. Vielen Dank, liebe Utopisten – ihr seid mir wirklich zu utopisch.

  4. Ich hätte mir ja gewünscht, einer der verantwortlichen Utopisten würde sich mal zu diesem Thema äußern. Oder hat man an anderer Stelle und ich habs nicht entdeckt?

  5. Hallo Biggi, tatsächlich hat sich was geregt, nämlich per E-MaiI. Ich bin auch nicht die einzige, die Post bekommen hat. Offenbar nimmt man sich die Kritik zu Herzen und will die AGB noch einmal überprüfen. Die Nutzungsrechte sollen rechtlich nötig sein für RSS-Feeds. Dann könnte man das ja eindeutig darauf beschränken. Wir dürfen also gespannt sein, ob sich noch was tut.

  6. Pingback: Heide Liebmann » Blog Archiv » Geht doch: Utopisten sind lernfähig

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