Als Beraterin im Bereich „Gründercoaching“ bei der KfW gelistet

Seit kurzem bin ich in der Beraterbörse der KfW Bankengruppe für den Bereich „Gründungscoaching“ gelistet. Das bringt nicht zu verachtende Vorteile für diejenigen, die gerne meine Beratung in Sachen Positionierung und Marketing in Anspruch nehmen möchten:

Zuschuss zum Berater-Honorar

Die KfW fördert solch eine Beratung nämlich unter Umständen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro. Voraussetzung: Du befindest dich noch in der Gründungs- bzw. Festigungsphase. Die Gründung darf also nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

In den alten Bundesländern werden 50 % des Honorars bezuschusst, bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung sogar bis zu 90 %. Mit dem Zuschussrechner kannst du sofort sehen, wie hoch dein Zuschuss ggf. ausfallen würde.

Ob du berechtigt bist, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, und wie das Ganze genau abläuft, kannst du auf den Seiten der KfW abrufen. Der Antrag muss unbedingt gestellt und bewilligt werden, bevor du meine Leistungen in Anspruch nimmst, denn mit dem Coaching darf erst begonnen werden, nachdem die Bewilligung erteilt wurde.

Falls du also im kommenden Jahr planst, dich selbstständig zu machen, oder wenn du nach den ersten Jahren am Markt jetzt die nächste Stufe zünden möchtest und die Hilfe einer erfahrenen Marketingexpertin in Anspruch nehmen willst, dann kümmerst du dich besser jetzt schon mal um die Formalia 😉 .

Hier findest du übrigens mein Profil auf der Beraterbörse.

Und alle, die sich schon mal von mir haben beraten lassen, dürfen mich gerne bewerten!

1 Kommentar zu „Als Beraterin im Bereich „Gründercoaching“ bei der KfW gelistet“

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